Bestimmungen Sailing Events

1. Anlassdurchführung

Grundsätzlich werden die Anlässe bei jedem Wetter durchgeführt. Absagen durch die Teilnehmer sind ohne Kostenfolgen bis 48 Stunden vor Beginn möglich. Für Abmeldungen bis 24 Stunden vor Anlassbeginn werden 50% der Schiffskosten geschuldet. Für Abmeldungen unmittelbar vor dem Anlass werden sämtliche Kosten für Schiff und Verpflegung geschuldet.

2. Wetter

Besondere Wetterverhältnisse können ungeplante Änderungen des Programmes erfordern. In solchen Fällen entscheidet der Skipper über die weitere Durchführung in Absprache mit dem Kunden. Ein Anspruch auf die Rückvergütung von Schiffs-Kosten oder Teilen davon besteht nicht. Bei eingeschalteter Starkwind- oder Sturmwarnung wird der Hafen nicht mehr verlassen. Ist das Schiff in Fahrt, kehrt dieses bei solchen Bedingungen in den nächsten Hafen, wenn immer möglich aber in den Heimathafen zurück. Der Entscheid liegt beim Skipper. 

3. Verpflegung

Für spezielle Wünsche von Verpflegung gelten die Bedingungen der Lieferanten und werden entsprechend teilweise oder ganz geschuldet. Nach Anlassbeginn erfolgt keine Rückvergütung für die Verpflegung. Wetterbedingt erfolgt die Verpflegung im sicheren Ausgangshafen.

 

 

4. Sicherheit

Nautische Aspekte werden durch die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) geregelt. Sicherheit ist unser persönliches und oberstes Gebot.

5. Versicherung

Das Schiff und der Skipper ist kaskoversichert (inkl. Teilnehmer). Kunden sind verantwortlich für persönliche Haftpflichtversicherung für allfällig verursachte Schäden am Schiff (Regress durch die Kasko-Versicherung).

6. Rechtliche Bestimmungen

Die Anlässe werden auf vertraglicher Basis abgeschlossen. Gerichtsstand ist Romanshorn/Schweiz (Heimathafen des Schiffes).

7. Downloads

Die Dokumente, welche einen intgergrierenden Bestandteil für alle Events darstellen, können unter der Seite Downloads heruntergeladen werden.

 
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